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BGH, 16.05.1968 - VII ZR 27/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zahlung eines Architektenhonorars - Anspruch auf Schadensersatz - Mängel an einem Bau
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.01.1966 - VII ZR 262/63
Fälligkeit einer Vertragsstrafe bei Verschulden des Auftraggebers
Auszug aus BGH, 16.05.1968 - VII ZR 27/66
Der erkennende Senat hat bereits in einen früheren Fall (NJW 1966, 971) die Auffassung gebilligt, daß die Wirkung einer Vertragsstrafenzusage entfiel, weil die Bauausführung durch vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände sich so erheblich verzögert hatte, daß der vereinbarte Zeitplan umgeworfen war.
- BGH, 29.11.1973 - VII ZR 205/71
Wirksamkeit einer mündlichen Abrede bei vereinbarter Schriftform
Das würde nämlich, wie der Senat schon wiederholt ausgesprochen hat, dazu führen, daß die Vertragsstrafenzusage entfällt (Urteile vom 13. Januar 1966 - VII ZR 262/63 - = LM BGB § 339 Nr. 11; vom 16. Mai 1968 - VII ZR 27/66; vom 20. März 1969 - VII ZR 29/67).Dabei ist es gerechtfertigt, nicht nur eine das Bauwerk unmittelbar betreffende Behinderung der Ausführung, sondern auch deren Auswirkung auf andere, von der Klägerin gleichfalls übernommene Bauvorhaben zu berücksichtigen (Senatsurteil vom 16. Mai 1968 - VII ZR 27/66).